ERBRECHT – Was ändert sich?

Auf den 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Die Pflichtteile sinken und jener für die Eltern entfällt sogar ganz. Somit wird empfohlen, sein Testament gegebenenfalls zu überprüfen.

MEHRWERTSTEUER – Gute Nachrichten für Vereine

Ab 1. Januar 2023 erhöht sich die Umsatzgrenze auf 250'000 Franken. Falls Ihr Verein bisher mehrwertsteuerpflichtig war, müssen Sie ihn bei der ESTV schriftlich abmelden. Den Direktlink dazu können Sie im UP|DATE scannen.

PROBEZEIT – Kennenlernen, aber richtig

Wie gut man auf Dauer zusammenarbeitet, ist in der Bewerbungsphase nicht abschliessend zu erkennen. Die Probezeit schafft Raum.