Fokus: VERWANDTENUNTERSTÜTZUNG 
Wer bezahlt für das Altersheim?
 - Reichen die eigenen Mittel nicht aus, werden unter Umständen die Nachkommen unterstützungspflichtig. Konkret sprechen wir von einem steuerbaren Einkommen von mind. 120'000 Franken für Alleinstehende und von 180'000 Franken für Verheiratete. Mit Tipp zu den Schenkungsbeträgen an die Kinder.

MEHRWERTSTEUER: Ab dem 1. Januar 2018 ist es obligatorisch, die neuen Mehrwertsteuersätze auf den Rechnungen aufzuführen.

FREISTELLUNG - Worauf sie achten müssen: Eine Kündigung kann mit einer sofortigen oder einer verabredeten Freistellung verbunden sein. Welche Rechte und Plfichten muss das Unternehmen dabei berücksichtigen? Tipp: Eine Alternative zur Freistellung kann ein Aufhebungsvertrag sein.

Kurznews: STEUERN - Das Zeitfenster für die straflose Selbstanzeige von ausländischen Bankguthaben schliesst sich allmählich. 
Und weitere ....

SOZIALVERSICHERUNGEN: Beiträge und Leistungen 2018 (unverändert gegenüber Vorjahr)